Planfeststellungsverfahren
Einwendungsfrist im Planfeststellungsverfahren gegen Ausbau der A7 endet am 2.3.2011
Am 2.3.2011 endet die Frist für Einwendungen gegen den achtstreifigen Ausbau der Bundesautobahn a7 im Planfeststellungsverfahren. Gemäß HmbVwVfG können Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, oder anerkannten Naturschutzvereinigungen bzw. andere Vereinigungen im Sinne des § 17 a Nr. 2. FStrG bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis zum 2.3.2011, Einwendungen gegen den Plan erheben.
